Wenn sie mit FriTax eine neue Steuererklärung erstellen, werden Ihnen drei Typen vorgeschlagen:
- Natürliche Personen
- Einfache Gesellschaft/Unverteilte Erbschaften
- Kollektiv und Kommanditgesellschaft
Natürliche Personen
Dies ist das Hauptformular, mit dem Sie als Privatpersonen ihre Einkommen, Vermögen und steuerrelevanten Ausgaben gegenüber den Steuerbehörden offenlegen, um die geschuldete Steuer zu berechnen.
Einfache Gesellschaft/Unverteilte Erbschaften
Für einfache Gesellschaften gilt: Jeder Gesellschafter führt seinen Gewinn-/Vermögensanteil aus der Gesellschaft in der privaten Steuererklärung auf.
Für unverteilte Erbschaften bzw. Erbengemeinschaften gilt: Jeder Erbe erklärt seinen Anteil am Nachlass in der persönlichen Steuererklärung; die Erbengemeinschaft selbst zahlt keine Steuern. Wichtig ist eine korrekte Erfassung per Stichtag, da Steuerpflicht ab Todestag entsteht, unabhängig von einer endgültigen Erbteilung.
Durch diese Verfahren wird gewährleistet, dass sowohl einfache Gesellschaften als auch Erbengemeinschaften transparent und regelkonform steuerlich erfasst werden.
Kollektiv- und Kommanditgesellschaft
Kollektiv- und Kommanditgesellschaften gehören zu den Personengesellschaften und sind keine eigenständigen Steuersubjekte in der Schweiz.
Das bedeutet:
- Die Gesellschaft selbst zahlt keine Gewinn- oder Vermögenssteuern.
- Jeder Gesellschafter versteuert seinen Anteil am Gewinn und am Vermögen der Gesellschaft persönlich in der eigenen Steuererklärung.
Die Steuererklärung für Kollektiv- und Kommanditgesellschaften somit ein Instrument, um die transparente Zurechnung von Einkommen und Vermögen auf die Gesellschafter zu gewährleisten, wobei die Gesellschaft selbst keine direkte Steuerlast trägt.